Vertragsrecht

Wer kennt ihn nicht den alten Spruch: von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare.

Die Grundlage vieler Formulare ist ein Vertragsverhältnis oder umgekehrt, ausgefüllte Formulare führen oft zu Vertragsverhältnissen, denn diese begleiten uns tagtäglich in verschiedensten Varianten.

Der Brötchenkauf am Morgen, ein Kaufertrag. Die Zeitung im Abo, ggf. ein Liefervertrag. Personen, die Haushalt helfen für die Säuberung, um auf die Kinder aufzupassen, ein Arbeits- oder Dienstvertrag. Und vieles mehr. Wir alle gehen mit Vertragsverhältnissen jeden Tag um und, weil Vertragsverhältnisse derart häufig verbreitet sind, gibt es immer wieder Streitfragen zu klären. Das fängt an bei der Vertragserstellung, setzt sich fort über verschiedenste Arten von Vertragsstörungen bis hin zu den unterschiedlichen Formen einer Vertragsbeendigung.

Hier einige Beispiele: einfach und jedem bekannt, der Kaufvertrag, der Mietvertrag, der Arbeitsvertrag. Ausgehend davon und auch zusätzlich gibt es die Varianten des Leasingvertrages, des Pachtvertrages, eines Vertrages zwischen Unternehmern, eines Subunternehmervertrages oder eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Und weiterhin: Versicherungsverträge, Lizenzverträge, Gesellschaftsverträge für alle Gesellschaftsformen angefangen von der unternehmergeführten Gesellschaft UG über die GmbH zu den Personengesellschaften GbR, ohG und Gmbh und Co KG und vieles mehr.

Schon bei der Erstellung von Verträgen hilft eine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit, denn die Fragen sind immer die gleichen:

Welche Kernelemente gehören in einen Vertrag?
Was kann geregelt werden, was muss geregelt werden und was darf geregelt werden?

Hauptelement der anwaltlichen Tätigkeit sind sodann immer wieder Vertragsstörungen. Hier gilt es zunächst zu fragen, ob die von der Gegenseite möglicherweise behaupteten Vertrags-verletzungen tatsächlich gegeben sind.
Der Rechtsanwalt prüft, ob eine vertragliche Regelung überhaupt rechtskonform ist. Dazu die Frage, welche Rechte und Pflichten lassen sich daraus herleiten und, ggf. welche Ansprüche die Vertragsparteien gegeneinander haben.

Genauso wichtig ist am Ende der Frage, wie ein bestehendes Vertragsverhältnis endet. Auch hier gibt es verschiedene Varianten: durch Zeitablauf, durch den Eintritt einer Bedingung, durch ordentliche oder ausserordentliche Kündigung.

Auch hier gilt, der Rechtsanwalt gibt Rechtssicherheit.