Schlagwort: Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Recht für Unternehmer: Hinweise zu drei besonderen Themen

Recht für Unternehmer: Hinweise zu drei besonderen Themen 1) Schwierigkeiten mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Wenn der Bewerber oder die Bewerberin nicht der oder die Richtige für die ausgeschriebene Stelle im Unternehmen ist, erfolgt eine Absage. Aber Vorsicht: Nach Inkrafttreten

Verwendete Schlagwörter: , , ,